Herkunft. Entstehung. Gerichtsentscheid
Handelbare UPC / EAN / GTIN
UCC Settlement Agreement vom 11.12.2003
Alle UPC / EAN / GTIN Nummern von Barcode Schweiz sind alle vor dem 28.08.2002 vergeben worden und gehören dem International Barcode Network.
Geschichte des Barcodes
Die Entwicklung des UPC veranschaulicht den Prozess der Festlegung von Industriestandards ohne staatliche Eingriffe und zeigt, wie sich Systeme aus komplementären Technologien entwickeln. Ein Verband von Handelsketten definierte die Spezifikationen, die ein scanbares Symbol erfüllen musste und legte damit den Grundstein für die Entstehung einer Organisation zur Verwaltung dieser zifferbasierten Symbole.
Die Inspiration für den Strichcode bekam Joseph Woodland, als er am Strand von Miami saß und mit seinen Fingern in den Sand zeichnete. Was er suchte, war eine Art Code, der auf Lebensmittel gedruckt und gescannt werden konnte, damit sich die Warteschlangen an den Supermarktkassen schneller bewegen und die Inventur vereinfacht werden konnte. Das Patent (U.S. Patent 2,612,994) wurde 1949 von Woodland und Bernard Silver eingereicht, 1952 bewilligt und als Bulls-Eye-Barcode bekannt. Es beinhaltete eine runde Version des Strichcodes und die Grundlagen zum Auslesen desselben. Mit diesem grundsätzlichen Ablauf hatten sie die richtige Idee, aber die Entwicklung der nötigen Technik zum Auslesen des Strichcodes dauerte noch etwa 20 Jahre. Schlussendlich hatte George Laurer die Idee der heute bekannten linearen Form des Barcodes und 1974 wurde eine Packung Wrigley’s Kaugummi der erste Artikel, der mit einem UPC-Strichcode gescannt wurde.
Ausgabe und Verwaltung von Barcodes
Nachdem die Entscheidung für eine Form des Barcodes getroffen war, entstand die UGPCC – Uniform Grocery Product Code Council. Jeder konnte Mitglied werden und erwarb durch eine einmalige Gebühr die benötigte Anzahl UPC. Aus dem UGPCC wurde 1974 der Uniform Product Code Council (UPCC) und 1984 der Uniform Code Council (UCC), der Vorgänger der heutigen GS1. Die Verwaltung des freiwilligen UPC Standards startete als Nonprofit-Organisation, deren oberstes Anliegen es war, sämtliche Handelspartner und deren Bedürfnisse unter einem Dach zu vereinen.
Während sich das System im Handel der USA immer weiter etabliert, entsteht parallel dazu der EAN-13 in Europa, wo im Februar 1977 die EAN Verwaltungsorganisation ‘EAN Association’ (später ‘EAN International’) in Brüssel gegründet wird.
Im Laufe ihrer Entwicklung ändert die UCC ihr Lizenzmodell und verlangt statt einer einmaligen Zahlung nun jährliche Gebühren. Diese Änderung verärgert bestehende Mitglieder und resultiert in einer Sammelklage. Dieser Rechtsstreit wird 2003 mit dem UCC Settlement Agreement beigelegt und beinhaltet die Zusage, dass alle vor dem 28.08.2002 vergebenen UPC nicht der Kontrolle der UCC unterliegen. Es entsteht eine Unterteilung in UCC-Mitglieder mit Eigentumsrecht und UCC-Mitglieder mit Nutzungsrecht. Daraus entsteht parallel zur UCC ein Markt mit Anbietern frei handelbarer UPC. 2002 fusionieren die beiden Verwaltungsorganisationen “EAN International” und UCC und ändern 2005 ihren Namen in das heute bekannte GS1.
Lizensierung oder Kauf
Beim Nutzungsrecht werden UPC gegen eine jährliche Lizenzgebühr für die Vertragsdauer zur Verfügung gestellt. Der Anbieter bleibt Eigentümer der UPC, lediglich das Nutzungsrecht wird zur Verfügung gestellt. Beim International Barcode Network (IBN) werden UPC aus der Zeit vor der Lizenzänderung gehandelt. Sie werden durch eine Einmalzahlung erworben und gehen in das Eigentum des Käufers über.’ Auf dem Markt findet man auch einzelne weitere Anbieter, die mit freien UPC handeln. Dort muss man prüfen, ob die UPC aus dem Bestand der vor dem 28.08.2002 ausgegeben worden ist, stammen. Außerhalb dessen gehandelte Nummern führen zu Problemen.
Der Miterfinder des Barcodes George J. Laurer hatte ursprünglich eine Seite mit seriösen und nicht seriösen Anbietern angelegt, diese dann aber aus persönlichen Gründen wieder eingestellt.
Es gibt drei verschiedene Arten von Anbietern auf dem Markt
Offizielle Verkäufer
Die angebotenen EAN / GTIN sind Bestandteil des weltweiten Nummernsystems, stammen aber von der UCC (Vorgängerorganisation der GS1-US) vor Einführung der Jahreslizenz. Durch einen Gerichtsentscheid der UCC sichergestellt, sind diese EAN / GTIN (UPC mit vorangestellter 0) die einzigen frei verkäuflichen Nummern auf dem Markt. Durch eine einmalige Zahlung gehören ihnen die EAN ein Leben lang.
GS1 Organisation
Weltweit größter Anbieter von EAN / GTIN. Die Nummern werden gegen eine jährliche Nutzungsgebühr herausgegeben, nach Vertragsende gehen die EAN an GS1 zurück. Sie erwerben für die Vertragsdauer das Nutzungsrecht, die EAN bleiben Eigentum der GS1.
Illegale Verkäufer
Die angebotenen EAN / GTIN sind Kopien und der Anbieter ist nicht berechtigt, diese zu verkaufen. Die Verwendung der Nummern kann zu rechtlichen Problemen mit dem Eigentümer führen.
UCC Settlement Agreement
Durch die Änderung des Lizenzmodells und der daraus resultierenden Sammelklage ‘UCC Class Action Lawsuit’ (Original Class Action Notice) entsteht eine Unterteilung der UCC-Mitglieder in zwei Kategorien. Das ‘UCC Settlement Agreement’ ist das Ergebnis des Rechtsstreits und definiert, auf welcher Basis das Eigentumsrecht der bereits herausgegebenen UPC und deren Besitzer gehandhabt wird.
Der Rechtsstreit wurde mit folgender Erklärung für die Kläger entschieden:
UCC erklärt sich damit einverstanden, dass die UCC von Mitgliedern, die vor dem 28. August 2002 beigetreten sind, keine zusätzlichen jährlichen oder sonstigen Gebühren als Bedingung für eine fortgesetzte Mitgliedschaft in UCC oder für das Recht auf Basis-Mitgliedsvorteile verlangen darf. Berechtigte Mitglieder konnten einen Antrag auf Teilhabe an dieser Entscheidung stellen. (Original anschauen).
2.2 UCC legt fest und stimmt zu, dass Firmenpräfixe, die an UCC-Mitglieder von UCC vor dem 28. August 2002 ausgegeben wurden, Eigentum derjenigen Mitglieder sind, an die die Firmenpräfixe ausgegeben wurden.
Ein großer Teil der UPC (EAN.12, GTIN-12), die von der UCC vor dem 28.08.2002 ausgegeben wurden, unterliegen somit nicht den Lizenzbedingungen der UCC (der heutigen GS1). Diese Nummern sind handelbar und können durch Kauf erworben werden. Wie den GS1 Standards zu entnehmen ist (siehe Punkt ‘Aufbau der Nummer’) können die 12-stelligen UPC mit vorangestellter ‘0’ als GTIN-13 verwendet werden.
Es existieren also zwei legale Möglichkeiten, UPC bzw. GTIN zu erwerben, durch Kauf und Eigentumsübergang oder jährliche Lizenzgebühren mit Nutzungsrecht.
Zusammenfassung Settlement Agreement
2000/2001 – UCC ändert bestehende Lizenzvereinbarung, diese erfordert anstelle der Einmalzahlung nun jährliche Gebühren und untersagt die Weitergabe bzw. Aufteilung des zugeteilten Nummernblocks. Anfänglich ging das Eigentumsrecht der UPC auf deren Käufer über. Das änderte sich später dahingehend, dass mit der Einführung der jährlichen Gebühren das Eigentumsrecht bei der UCC (GS1) verblieb und die Vertragspartner lediglich jährliche Nutzungs-Lizenzen erhielten.
2001/2002 – Firmen klagten gegen Änderung der Lizenzvereinbarung
2003 – Entscheidung des Rechtsstreits. Alle vor dem 28.08.2002 vergebenen Präfixe von Teilnehmern der Sammelklage unterlagen nicht mehr der Kontrolle von UCC, es entstand eine Unterteilung in UCC-Mitglieder mit Eigentumsrecht und UCC-Mitglieder mit Nutzungsrecht.
Das Ergebnis der Sammelklage (Orginaldokument hier) besagte effektiv, dass es keine Vereinbarung oder keinen Vertrag zwischen UCC und dem Präfix-Inhaber gab. Die Präfix-Inhaber hatten nie ein Dokument unterzeichnet, in dem sie den UCC-Bedingungen zugestimmt haben, d. h. es existierte faktisch nie ein Vertrag. Dadurch wurden die zugewiesenen Präfixe zum einfachen Eigentum des Präfix-Inhabers. Ihr Wert und ihre Exklusivität müssen vom Eigentümer geschützt werden. Das bedeutet auch, dass der Prefix-Eigentümer die einzelnen UPC-Nummern wie jeden anderen Vermögenswert unterteilen und weiterverkaufen kann.
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